Honorar / Abrechnung

Für gesetzlich Krankenversicherte (Selbstzahler)

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Heilpraktikerkosten in der Regel nicht. In diesen Fällen rechne ich meine Leistungen nach Zeitaufwand ab. Ausgenommen hiervon sind kurze telefonische und schriftliche Rückmeldungen zum Therapieverlauf, diese berechne ich nicht extra. Zuzüglich werden eventuell anfallende Kosten für Behandlungsmaterialien (z.B. Injektionspräparate etc.) gesondert in Rechnung gestellt.
Sie erhalten eine Quittung oder auf Wunsch eine Rechnung, die jedoch keine Diagnose und Abrechnungsziffern enthält.

 

Bei privater Krankenversicherung oder Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen

Privatkassen und Zusatzversicherungen übernehmen teilweise die Heilpraktikerkosten, je nach Art des abgeschlossenen Vertrages. Die Höhe des Betrages hängt von Ihrem Tarif und Ihrer Versicherungsgesellschaft ab. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.

Wenn Sie eine Rechnung für ihre Versicherung wünschen, erstelle ich Ihnen diese gerne im Rahmen der GebüH. Diese Rechnung ist dann, unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer privaten Krankenkasse oder Zusatzversicherung, innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar. Grundlage für meine Rechnungen ist das GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker). Dieses stellt keine gesetzliche Gebührenordnung dar, sondern lediglich ein Verzeichnis, Stand 1985.

Ich weise darauf hin, dass meine Gebühren unabhängig von einer evtl. Übernahme durch eine Krankenversicherung in jedem Fall von Ihnen zu begleichen sind.